Jobsuche in der Schwangerschaft
Die schönste Sache der Welt ist bestimmt die Schwangerschaft. Doch leider werden schwangere Frauen im Berufsleben oft diskriminierend behandelt.
Ist eine schwangere Frau auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, gestaltet sich die Suche nicht ganz leicht, da die Arbeitgeber ungern jemanden einstellen, der auf absehbarer Zeit wieder ausfällt und ersetzt werden muss. Die meisten Unternehmen sehen das Problem nicht in der Schwangerschaft an sich, sondern schrecken vor den Konsequenzen, wie Mutterschutz, Elternzeit, viele Kranktage etc. zurück.
Rechtlich ist die Bewerberin nicht verpflichtet eine bestehende Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch mitzuteilen. Ob sie es dennoch erzählt oder nicht, wäre hier erstmal eine moralische Frage. Jedoch kann es von Vorteil sein, dies anzusprechen und abzuklären, wann und wie man nach der Geburt wieder verfügbar ist und wie man sich die Zukunft als berufstätige Mutter vorstellt.
Ablehnung wegen Schwangerschaft?
Die Schwangerschaft darf kein Ablehnungsgrund für eine Arbeitsstelle sein, ist es aber leider oft. Viele Arbeitgeber die von der Schwangerschaft erfahren, werden sich wahrscheinlich für einen anderen Bewerber entscheiden, denn schließlich leistet er etwas für das Unternehmen und wird dafür entsprechend entlohnt. Während eine Schwangere für einige Zeit nicht aktiv tätig sein kann und trotzdem bezahlt werden muss. So gestaltet sich die Jobsuche in Deutschland für werdende Mütter leider als “ziemlich” schwierig.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.02.2000 entschieden, dass die Ablehnung der schwangeren Bewerberinnen rechtswidrig ist. Deswegen muss auch die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch nicht beantwortet werden.
Werdende Mütter geniessen einen besonderen Kündigungsschutz. Wird eine Frau schwanger, darf sie nicht gekündigt werden, selbst wenn sie sich noch in der Probezeit befindet. Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, wäre jedoch auch in der Schwangerschaft wirksam.
Mutterschutzgesetz in Deutschland
In Deutschland dürfen Schwangere in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten und befinden sich im sogenannten Mutterschutz. Arbeiten in der Schwangerschaft ist erlaubt, soweit das gesundheitliche Wohl der Mutter sowie des Kindes nicht gefährdet ist. Jedoch gilt acht Wochen nach dem Entbindungstermin ein absolutes Beschäftigungsverbot. Im Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten geht das Verbot bis 12 Wochen nach dem Geburtstermin.
Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de
Die Schwangerschaft ist für jede Frau eine ganz besondere Zeit – körperlich, aber natürlich auch seelisch. Neun Monate hat die werdende Mutter Zeit, sich auf die vielen Veränderungen einzustellen, die sie erwarten, sobald der süße Wonneproppen auf der Welt ist. Doch auch die 
